Der Thüringer Hausärztinnen- und Hausärzteverband informiert das Medizinische Fachpersonal an dieser Stelle über Fortbildung- und Qualifizierungsmöglichkeiten.
Informationen zu Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis – VERAH
Die Anforderungen an uns steigen ständig, mehr Qualität, mehr Präsenz, mehr Leistung, immer mehr Patienten, weniger Kollegen und besonders immer mehr ältere, chronisch kranke Patienten. Die Hausarztpraxis wird zunehmend zum zentralen Ort der Versorgung. Hier wird die Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung beteiligten Partnern, wie Krankenhäusern, Fachärzten der verschiedensten Fachrichtungen, Pflegediensten, Apotheken, Sozialen Diensten und anderen mehr, koordiniert und effektiv eingesetzt.
Das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband hat gemeinsam mit verschiedenen Partnern ein 200 stündiges Fortbildungskonzept für unsere Praxismitarbeiterinnen entwickelt. Dieses Curriculum ist mit den Curricula der BÄK und dem Verband der medizinischen Fachangestellten abgestimmt und schließt mit einer Prüfung zur „Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis“ ab.
Nur mit einem erweiterten Organisations- und Qualitätsmanagement durch, u.a. verstärkte Mitarbeiterqualifizierung, wird eine strukturierte und hausärztliche Langzeitbetreuung von chronisch und / oder polymorbiden Kranken zukünftig ausreichend möglich sein. Der Auf-bau von Netzwerkdateien, das Schnittstellenmanagement genauso wie das Compliencemanagement und die Gesundheitsschulungen können nicht mehr allein von uns Hausärzten geleistet werden.
Über den Ablauf der Qualifizierungsmaßnahme, das 40 stündige Praktikum, die Hausarbeit und den Ablauf der Prüfung finden Sie unter nachfolgender Internetadresse ebenso Hinweise, wie zu laufenden Kursen, Terminen und Terminorten sowie den Anmeldemodalitäten.
Unsere Geschäftsstelle hilft bei Fragen und Problemen aber ebenso gern weiter.
Weiterführende Informationen unter
www.verah.de
Hier finden Sie das vom IHF erstellte Datenschutzmodul zur Schulung von Praxismitarbeiter/ innen.
Der Thüringer Hausärztinnen- und Hausärzteverband informiert das Medizinische Fachpersonal an dieser Stelle über Fortbildung- und Qualifizierungsmöglichkeiten
VERAH Kompaktseminare
Anmedeformular hier download
Musteranschreiben LV VERAH-Studium 2024
Aktuelle Termine für VERAH Kompaktseminare in Thüringen:
werden zeitnah eingepflegt…
Weiterbildungs- und Fortbildungstage bzw. Workshops werden hier bekannt gegeben. Die dazu gehörenden Anmeldeformulare finden Sie dann entweder hier als PDF-Formular oder wir verlinken Sie direkt zu www.verah.de
Hier finden Sie das vom IHF erstellte Datenschutzmodul zur Schulung von Praxismitarbeiter/ innen.
Von Hausärzten für Hausärzte – Ihr Thüringer Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.
Honorarkürzungen wegen fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem bereits in einigen KV-Regionen die Honorarbescheide für das Quartal 1/2019 Kürzungen wegen fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) enthielten, haben wir erfahren, dass zwischenzeitlich auch für das Quartal 2/2019 in einigen KV-Regionen Honorarkürzungen vorgenommen wurden. Dabei werden Honorarkürzungen zum Teil in den Honorarbescheiden und/oder in separaten Honorarkürzungsbescheiden (so beispielsweise die Praxis der KV Niedersachsen) – außerhalb des üblichen quartalsweisen Honorarbescheides – vorgenommen. Teilweise werden Honorarbescheide auch unter dem Vorbehalt nachträglicher Korrektur erlassen.
Der rechtliche Hintergrund kurz zusammengefasst:
Als Begründung für die Honorarkürzung wird die fehlende Anbindung an die TI angeführt: Gemäß § 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, die die Prüfung nach § 291 Abs. 2b Satz 3 SGB V ab dem 01.01.2019 nicht durchführen, von einer pauschalen Vergütungskürzung um 1 % betroffen. Nach § 291 Abs. 2b Satz 3 SGB V prüfen die Ärzte (…) bei der erstmaligen Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch einen Versicherten im Quartal die Leistungspflicht der Krankenkasse durch Nutzung der Dienste nach § 291 Abs. 2b Satz 1 SGB V. Hiermit ist die Anbindung an die TI-Struktur gemeint.
Von einer etwaigen Honorarkürzung ist bis zum 30.06.2019 abzusehen, wenn der Vertragsarzt gegenüber der KV nachweisen kann, dass er bereits vor dem 01.04.2019 die Anschaffung der für die Prüfung erforderlichen Ausstattung vereinbart hat (vgl. § 291 Abs. 2b Satz 16 SGB V). Für Ärztinnen und Ärzte, die aus grundsätzlichen (sicherheits-technischen) Erwägungen heraus eine Anbindung an die TI ablehnen, gilt Folgendes:
Vorgehen betroffener Arztpraxen:
Derzeit ist die Rechtspraxis in den einzelnen KVen unterschiedlich und die Rechtslage insgesamt unklar. Letzteres gilt insbesondere mit Blick auf die datenschutzrechtlich gebotene Datensicherheit bei Anbindung der Arztpraxis an die TI. Diese Datensicherheit wird von Fachleuten angezweifelt, während die Gematik darauf verweist, dass die Patientendaten bei Anbindung der Praxen (mittels zugelassenen Konnektors) an die TI hinreichend sicher seien.
Dieser Streit ist aktuell Gegenstand mehrerer Muster(widerspruchs-)verfahren, die in einzelnen KV-Bezirken durch-geführt werden. Nach unseren Erkenntnissen gibt es hier noch keine rechtsmittelfähigen Entscheidungen (Widerspruchs-bescheide), so dass diese Verfahren auch nicht bei den Gerichten anhängig sind. Betroffenen Arztpraxen kann daher gegenwärtig nur empfohlen werden, gegen die entsprechenden Kürzungsbescheide fristwahrend Widerspruch einzulegen und zur Begründung auf die laufenden Musterverfahren wegen fehlender Datenschutzkonformität der Telematikinfra-struktur (TI) zu verweisen. Wie bereits eingangs erwähnt, gilt es hierbei zu beachten, dass die Honorarkürzungen (a) in den quartalsweisen Honorarbescheiden enthalten oder (b) Gegenstand separater Honorarkürzungsbescheide sind. Beides sind Bescheide in Gestalt sog. Verwaltungsakte, die binnen eines Monats nach Zugang mit dem Rechtsmittel des Wider-spruchs angefochten werden können. Vorsorglich empfehlen wir auch die Anfechtung von Bescheiden, die unter Vorbe-halt ergehen.
Bei Fragen stehen meine Kollegin, Frau Schmitz, und ich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Joachim Schütz
———–
Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.
Joachim Schütz
Geschäftsführer und Justiziar
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln-Gremberghoven
Tel.: 02203 5756-1021
Fax : 02203 5756-7000
Mail: joachim.schuetz@hausaerzteverband.de
Hier finden Sie alle Texte und Anlagen zu den HZV-Verträgen.
Vertrag zwischen AOK Plus und dem Thüringer Hausärzteverband
- Praxisausstattung [PDF]
- Teilnahmeerklärung Hausarzt [PDF]
- Modifikationsvereinbarung – 1 [PDF]
- Modifikationsvereinbarung – 2 [PDF]
- Modifikationsvereinbarung – 3 [PDF]
- Modifikationsvereinbarung – 4 [PDF]
- Hausarztentlastendes Praxismanagement – VERAH [PDF]
- Einsatz PLUSmobil [PDF]
- Meldeformular PLUSmobil [PDF]
- Technische Anlage [PDF]
- Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte [PDF]
- Leitlinien Hypertonie [PDF]
- Leitlinien Chronische Herzinsuffizien [PDF]
- Leitlinien Diabetes mellitus [PDF]
- Leitlinien chronische Wunden [PDF]
- Serviceversprechen der Hausärzte [PDF]
- Einweisung [PDF]
- Häusliche Krankenpflege [PDF]
Modulverträge Rheuma
Die unten aufgeführten Links leiten Sie auf die Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes www.hausaerzteverband.de weiter. Dort finden Sie alle wichtigen und aktuellen Dokumente und Unterlagen als PDF zur Ansicht und zum Download vor. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie hierbei Kontakt zu unserer Geschäftsstelle auf.
Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V
Fragen und Antworten (FAQs)
Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Thüringen
Honorarübersicht Thüringen
Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen
Von Hausärzten für Hausärzte – Ihr Thüringer Hausärzteverband e.V.
Hier finden Sie Hinweise zu Fortbildungen und Kongressen für Ärzte und Medizinisches Fachpersonal in ganz Deutschland. Die Informationen dazu befinden sich alle auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes www.hausaerzteverband.de., deshalb dienen unsere Hinweise als Verlinkungen zu dieser Seite.
Angebote für Ärzte und MFA Angebote für Ärzte und MFA
Fortbildungsangebote, Ihf-Zertifiziert, Kongresse, Veröffentlichungen, Online-Fortbildungen und Landesverbände
Minimodule
Das IhF und HausMed bieten Ihnen an dieser Stelle von Experten entwickelte zertifizierte Fortbildungsmodule im innovativen E-Learning Format an. Jedes OnlineModul behandelt ein für Sie als Hausarzt relevantes, evidenzbasiertes und produktneu-tral aufbereitetes Thema.
Minimodule
Das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF) e.V. ist die Fortbildungsorganisation von Hausärzten für Hausärzte, die produktneutral, praxisrelevant und evidenzbasiert bundesweit Fortbildung organisiert. Als Einrichtung des Deutschen Hausärzteverbandes ist das IhF dicht bei den Hausarztpraxen um zielgerichtete Wissens-vermittlung ohne Zeitverluste anzubieten.